Allgemeine
Mietbedingungen
für die Nutzung des Seminar- und Kursraumes
Stand: 09.10.2025
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen regeln die zeitweise Überlassung des Seminar- und Kursraumes (ca. 88 m²) einschließlich Aufenthaltsraum mit Küchenzeile (Kühlschrank, ohne weitere Elektrogeräte) sowie des mitvermieteten Inventars gemäß Inventarliste. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nicht, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich vereinbart. Grundlage sind die mietrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
2. Mietgegenstand und Personenanzahl
- Vermietet werden der Seminarraum, der kleine Aufenthaltsraum mit Küchenzeile sowie das Inventar laut Inventarliste.
- Maximale Personenzahl:
- 20 Personen bei Bestuhlung mit Tischen
- 25 Personen bei reiner Bestuhlung / Stehplätzen
- Partys, private Feiern sowie eine (Unter-)Vermietung oder sonstige Überlassung an Dritte sind ohne Zustimmung unzulässig.
3. Mietzeit und Buchung
- Vermietungen erfolgen stunden-, halb- oder tageweise. Beginn und Ende ergeben sich aus der schriftlichen Buchungsbestätigung.
- Verlängerungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
- Hinweis zum Widerrufsrecht: Für Fernabsatz-/Online-Buchungen mit Fixtermin (Datum/Uhrzeit) ist das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen, soweit es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen mit spezifischem Termin handelt. Sofern ein Widerrufsrecht besteht, wird der Mieter gesondert belehrt.
4. Mietzins, Nebenkosten, Kaution
- Die Mietpreise
- 35 € pro Stunde (mindestens zwei Stunden).
- 145 € pro Halbtagesbuchung (bis fünf Stunden)
- 250 € pro Ganztagesbuchung (bis zehn Stunden)
- Der Mietzins ist in der Regel spätestens 7 Kalendertage vor Mietbeginn fällig; bei kurzfristigen Buchungen sofort.
- Der Vermieter kann eine Kaution verlangen; diese wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe erstattet.
- Übermäßiger Verbrauch von Strom, Wasser oder Heizung, der den üblichen Rahmen der Raumbenutzung überschreitet, wird gesondert nach tatsächlichem Verbrauch oder pauschal (mit Nachweismöglichkeit des Mieters) berechnet.
- Verspätete Rückgabe oder übermäßige Inanspruchnahme kann zur Nachberechnung nach vereinbartem Stundensatz führen.
5. Nutzungspflichten, eigene Geräte, Sauberkeit
- Der Raum darf ausschließlich für Seminare, Kurse und vergleichbare Veranstaltungen genutzt werden.
- Der Mieter haftet für alle Personen, denen er Zutritt gewährt.
- Verboten sind offenes Feuer, Rauchen, das Mitbringen gefährlicher Stoffe sowie Tiere (sofern nicht ausdrücklich gestattet).
- Eigene Elektrogeräte dürfen nur betrieben werden, wenn sie technisch sicher sind.
- Die Räume sind besenrein zurückzugeben; Müll und Lebensmittel sind vom Mieter zu entsorgen.
- Bei übermäßiger Verschmutzung oder nicht entsorgtem Abfall wird eine Reinigungspauschale erhoben; die Höhe ist im Vertrag festzulegen.
- Parken ist nur auf den gekennzeichneten Flächen gestattet; der Vermieter übernimmt keine Obhut für Fahrzeuge.
6. WLAN-Nutzung
- Der Vermieter stellt ggf. ein unentgeltliches WLAN zur Verfügung, jedoch ohne Gewähr für Verfügbarkeit oder Bandbreite.
- Der Vermieter haftet nicht für Rechtsverletzungen durch Nutzer. Die frühere Störerhaftung ist gesetzlich entfallen; der Vermieter kann jedoch bei drohenden oder gemeldeten Rechtsverletzungen geeignete Maßnahmen (z. B. Sperrungen) ergreifen.
- Der Mieter stellt den Vermieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung des WLAN durch den Mieter oder dessen Teilnehmer entstehen.
7. Haftung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Zur Klarstellung gelten folgende Vereinbarungen:
- Mieter: haftet für alle von ihm, seinen Mitarbeitern, Teilnehmern oder Besuchern verursachten Sach- und Vermögensschäden am Gebäude, in den Räumen und am Inventar.
- Vermieter: haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung des Vermieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Für Garderobe, Wertsachen und mitgebrachte Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
8. Schlüssel & Zugang
- Der Mieter erhält die erforderlichen Schlüssel oder Zugangscodes für die Mietzeit. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
- Bei Verlust eines Schlüssels trägt der Mieter die erforderlichen, nachgewiesenen Kosten eines Schloss- oder Schließanlagentauschs, wenn ein konkretes Missbrauchs- oder Sicherheitsrisiko besteht. Erstattungsfähige Kosten umfassen z. B. Material-, Notdienst- und Programmierkosten.
9. Rückgabe
- Die Räume sind besenrein zurückzugeben; Inventar ist an den vorgesehenen Platz zurückzustellen.
- Fehlbestände oder Beschädigungen werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Zu Beginn und Ende der Mietzeit wird ein Übergabe-/Rückgabeprotokoll geführt.
10. Rücktritt, Absage, höhere Gewalt
- Stornobedingungen durch den Mieter: kostenfreie Stornierung bis 14 Tage vor Mietbeginn; bei späterer Stornierung 50% (bis 7 Tage) bzw. 100% (ab 7 Tage) des Mietzinses, sofern vertraglich nichts Anderes vereinbart ist.
- Höhere Gewalt oder behördliche Anordnung (z. B. Pandemien, Naturereignisse, großflächige Infrastrukturstörungen) befreit beide Parteien von ihrer Leistungspflicht; Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
- Absage durch den Vermieter aus wichtigem Grund (z. B. erhebliche technische Störung, Wasserschaden): bereits gezahlte Entgelte werden erstattet; weitergehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11. Versicherung
Der Mieter hält für die Veranstaltung eine ausreichende Veranstalter-Haftpflichtversicherung vor und weist diese auf Verlangen nach.
12. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen (Salvatorische Klausel).
- Soweit zulässig, ist Gerichtsstand Rheine. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregeln.